Normalerweise klappt alles prima: Das Kind ist tagsüber in der Kita und die Mutter kann ganztags arbeiten. Doch plötzlich hat der Nachwuchs eine ansteckende Kinderkrankheit – Pause mit der Kita, die Betreuung fällt weg. Kann sich sonst niemand um das Kind kümmern, können Arbeitnehmer sich in solchen Fällen von der Arbeit freistellen lassen. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie ein entsprechendes Attest des Arztes haben. Manche Eltern erhalten in dieser Zeit sogar ihr volles Gehalt. Das ist nach aktueller Rechtsprechung bis zu fünf Arbeitstage möglich. Aber auch nur, wenn im Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Ansonsten ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit möglich, wenn das Kind jünger als zwölf oder behindert und hilfebedürftig ist un ...
Zehn Stunden oder mehr am Tag dem Job widmen? Das macht keinen Angestellten mit Familie glückli
Die Zeiten, in denen sich der Job nur vom Büro aus erledigen ließ, sind längst vorbei. Intern
Im Büro hagelt es Vorwürfe, die Kinder motzen und der Partner schmollt – das ist eine Situat
Spielen, wickeln, spazieren gehen, Babyschwimmen, einkaufen und Kinderarzttermine wahrnehmen –
Beworben hat sich fast jeder einmal, aber manchmal ist das Jahre her. Insbesondere, wenn man sic
Jeder berufliche Wiedereinstieg beginnt mit Entscheidungen. Grundsätzlich gibt es mehrere Mögl
Ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen – das wollen prinzipiell viele Unter
Ein Kind zu bekommen, bedeutet für viele Frauen eine bewusste längere Auszeit vom Job. Ein Gro
Flexible Arbeitszeiten sind wichtig, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Das zeigt
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