Wenn das Kind krank ist

Normalerweise klappt alles prima: Das Kind ist tagsüber in der Kita und die Mutter kann ganztags arbeiten. Doch plötzlich hat der Nachwuchs eine ansteckende Kinderkrankheit – Pause mit der Kita, die Betreuung fällt weg. Kann sich sonst niemand um das Kind kümmern, können Arbeitnehmer sich in solchen Fällen von der Arbeit freistellen lassen. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie ein entsprechendes Attest des Arztes haben. Manche Eltern erhalten in dieser Zeit sogar ihr volles Gehalt. Das ist nach aktueller Rechtsprechung bis zu fünf Arbeitstage möglich. Aber auch nur, wenn im Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Ansonsten ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit möglich, wenn das Kind jünger als zwölf oder behindert und hilfebedürftig ist un ...

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